Unsere Rechtsgebiete liegen im Aufenthaltsrecht und im Strafrecht:

Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht umfasst alle Arten von Aufenthaltstiteln und daraus folgende weitere Rechte. Insbesondere ergeben sich auch aus dem europäischen Recht und dem Assoziationsratsabkommen zwischen der Türkei und der EU Aufenthaltsrechte. Ebenso umfasst das Aufenthaltsrecht die Themen Einbürgerung und Ausweisung.

Im Bereich der Einbürgerungen entstehen die meisten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der nicht ausreichenden Höhe und Beständigkeit des Einkommens und den Sprachkenntnissen.

Nach einer strafrechtlichen Verurteilung besteht immer die Gefahr, dass die Ausländerbehörde eine Ausweisung erlässt. Es ist wichtig, dann schnell zu reagieren, um zu verhindern, dass eine Ausweisung rechtskräftig wird.

 

 

 

 

 

 


Ende Inhaltsbereich