Anwaltskosten

Beratungsgespräch - Strafverteidigung - Nebenklageverfahren - Aufenthaltsrecht

Beratungsgespräch: Die Kosten für ein Beratungsgespräch variieren danach, um was es geht, also wie hoch der Streitwert ist. In der Regel kostet ein Beratungsgespräch zwischen 80,00 und 120,00 €.
Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben, sind Sie möglicherweise beratungshilfeberechtigt. Dann können Sie bei dem Amtsgericht, welches Ihrem Wohnort am nächsten ist einen Beratungshilfeberechtigungsschein beantragen. Dafür müssen Sie jedoch alle Ihre Einkommensunterlagen dorthin mitbringen. Mit einem Beratungshilfeberechtigungsschein kostet eine Beratung noch 15,00 €

Strafverteidigung:
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Danach wird das Strafverfahren in verschiedenen Verfahrensabschnitten abgerechnet. Es entsteht eine Grundgebühr für die Einarbeitung, für die einzelnen Verfahrensabschnitte jeweils eine Verfahrensgebühr und dann eine weitere Gebühr pro Verhandlungstag. Für ein Strafverfahren beim Amtsgericht betragen diese Gebühren bei einem mittleren Arbeitsaufwand ungefähr 750,00 € bis 1.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer).
Bei umfangreichen Verfahren schließen wir auch Honorarvereinbarungen ab.
Wenn Sie Anspruch auf eine Pflichtverteidigerin haben, rechnen wir unsere Gebühren zunächst mit der Justizkasse ab, die sie dann von Ihnen wieder zurückfordert.

Nebenklageverfahren:
Auch hier rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Es entstehen dieselben Gebühren wie bei einer Strafverteidigung.
Wenn es sich um bestimmte Straftaten handelt, haben Sie Anrecht auf einen Beistand, das heißt die Justiz übernimmt einkommensunabhängig die Kosten für ihre Anwältin bzw. Ihren Anwalt (z.B. im Falle einer Vergewaltigung in einem schweren Fall, schwerer Menschenhandel, versuchte Tötungsdelikte, sexueller Missbrauch von Kindern). Bei anderen weniger schwerwiegenden Straftaten können Sie, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, und ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen können, Prozesskostenhilfe für die anwaltliche Vertretung beantragen.
Es gibt aber häufig auch die Möglichkeit sich an eine Opferschutzorganisation zu wenden.

Aufenthaltsrecht:
In der Regel beträgt der Gegenstandswert im Aufenthaltsrecht 5000,00 €. Danach bemessen sich die Gebühren. Bei der Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde entsteht bei mittlerem Umfang der Tätigkeit eine Gebühr in Höhe von 530,00 €(ohne Mehrwertsteuer).
Bei einer anwaltlichen Vertretung im gerichtlichen Verfahren entstehen in der Regel eine Verhandlungsgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2. Das bedeutet in der Regel Anwaltskosten in Höhe von 1000,00 €.
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und die gerichtliche Vertretung aussichtsreich ist, kann das Gericht Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligen.


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