Unsere Rechtsgebiete liegen im Aufenthaltsrecht und im Strafrecht:
Strafrecht: Strafverteidigung
Strafverteidigung umfasst die Vertretung in allen Ermittlungs-, Straf- und Bußgeldverfahren. In der Regel ist es sinnvoll, sich schon so früh wie möglich anwaltlich vertreten zu lassen, weil schon frühzeitig das Verfahren beeinflusst werden kann. In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll, sich schon frühzeitig, ohne ohne Aktenkenntnis in einer polizeilichen Vernehmung zum Tatvorwurf zu äußern.
Im Jugendstrafverfahren können andere Sanktionen Anwendung finden als im Erwachsenenstrafrecht, da das Jugendstrafrecht sich jedenfalls nach dem Gesetz am Erziehungsgedanken orientieren soll. So kommen Weisungen (Freizeitarbeiten zu erbringen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder die Betreuung durch einen Betreuungshelfer) sowie sogenannte „Zuchtmittel“ (Verwarnung, Erteilung von Auflagen oder Jugendarrest) in Betracht. Es kann jedoch auch die Verurteilung zu einer Jugendstrafe erfolgen.
Als Eltern haben Sie das Recht, von einer Festnahme ihrer Tochter oder Ihres Sohnes informiert zu werden und bei einer Vernehmung anwesend zu sein.